Lesedauer: 5 min

Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Bei der Ermittlung der Grundstückswerte wurden Grundstücke im Westen nach ihrem Wert von 1964 und Grundstücke im Osten nach ihrem Wert von 1935 bemessen. Nach dem Urteil zum 1. Januar 2022 wurde der Grundbesitz neu bewertet.

Die Höhe der Grundsteuer wird anhand von drei Parametern ermittelt:

  1. dem Grundbesitzwert, dessen Neubewertung das primäre Ziel der Reform ist,
  2. der Steuermesszahl, die das Land festlegt (je nach Grundstücksart: für Wohngrundstücke beträgt diese 0,31 Promille (also 0,00031), für Nichtwohngrundstücke sind es 0,34 Promille (also: 0,00034)) und
  3. dem Hebesatz, den die Kommune festlegt.

Beispielberechnung der zukünftigen Grundsteuer:


Am 20. Juni 2024 teilte der NRW-Finanzminister allen 396 Städten und Gemeinden mit, welche Hebesätze sie beschließen müssten, damit ihre Einnahmen aus der Grundsteuer ab dem kommenden Jahr nicht einbrechen (LINK).

Für Meckenheim betrug der Grundsteuer-B-Hebesatz zuletzt 895 Punkte. Zukünftig könnte dieser 1114 Punkte (also eine Erhöhung um 24 %) betragen.

Dies würde eine erneute Grundsteuererhöhung nach 2023 und 2024 bedeuten und für viele Bürgerinnen und Bürger die Wohnkosten erneut verteuern. Da die Grundsteuer zu 100 % auf die Nebenkosten umgelegt werden kann und somit eine entsprechende Erhöhung der Wohnungsmieten bedeutet, betrifft die Grundsteuererhöhung jede Bürgerin und jeden Bürger Meckenheims.

Am 4. September 2024 hatte die Kämmerin der Stadt Meckenheim in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Grundsteuerreform, den Konsequenzen für Meckenheim und den verfügbaren Handlungsoptionen vorgetragen.
Sie wies zunächst darauf hin, dass der von der Landesregierung für Meckenheim genannte Hebesatz für die Grundsteuer B von 1114 Prozentpunkten als „Orientierungshilfe“ zu sehen sei und es hier noch Veränderungen geben könne. Die Kämmerin bezweifelte, dass bis zum 1. Januar 2025 präzise ermittelt werden könne, welche Hebesätze in Meckenheim erhoben werden müssten, um das gleiche Steueraufkommen zu erreichen wie vor der Grundsteuerreform.

Folgende drei Optionen wurden für den Umgang mit den Hebesätzen A/B vorgestellt:

  1. Beibehaltung der bisherigen Hebesätze
  2. Anpassung der Hebesätze entsprechend der Empfehlung des Finanzministeriums (Aufkommensneutralität)
  3. Einführung der Hebesatzdifferenzierung bei der Grundsteuer B

In einer Pressekonferenz bekräftigte Bürgermeister Holger Jung sein politisches Ziel, dass die Verwaltung einen Haushaltsentwurf einbringen wolle, in dem die Hebesätze nicht angepasst werden müssen (Option 1). „Wir setzen alles daran, den Hebesatz bestenfalls unangetastet zu lassen. Versprechen kann ich das nicht“, stellte Jung klar. Für diesen Fall geht die Verwaltung aktuell davon aus, dass der Stadt Mindereinnahmen in Höhe von 1,3 Millionen Euro drohen.


Bereits in der Ratssitzung vom 26.06.2024 teilte die Kämmerin den Ratsmitgliedern mit, dass es der Verwaltung vermutlich nicht gelingen wird, die vom Rat beschlossene pauschale Kürzung im Personalbereich in Höhe von insgesamt 2,5 Millionen Euro vollständig umzusetzen. Die Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten steigen weiterhin an und werden nach wie vor nicht vollständig vom Land übernommen. Bei der sogenannten Kreisumlage wird Meckenheim eine Million Euro weniger als erwartet erhalten. Zudem müssen die Sonderkosten für die Folgen des Ukrainekriegs früher als erwartet wieder in die reguläre Bilanzierung aufgenommen werden. Rabatte, die Energieunternehmen zwischen 2021 und 2023 gewährt wurden, müssen gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofs zurückgezahlt werden. Da auch die Höhe der Einsparungen durch die Saunaschließung unklar ist, forderte die CDU bis zum Jahresende Auskunft darüber.
Angesichts dieser Entwicklungen sind zusätzliche Einsparungen oder mögliche Einnahmequellen dringend erforderlich, da möglicherweise sogar mehr als die 1,3 Millionen Euro eingespart werden müssen.

Betrachtet man in diesem Zusammenhang noch, wie schwer sich die Parteien bei den letzten Einsparungen (Saunaschließung und Ratsverkleinerung = insgesamt 119.120 Euro jährlich) taten, ist es mehr als fraglich, wie man zukünftig 1,3 Millionen Euro einsparen will. Sofern dies doch gelingen sollte, stellt sich die Frage, warum dies nicht bereits früher getan wurde, um die Bürgerschaft finanziell zu entlasten.
Aktuell sieht es demnach sehr danach aus, dass die Meckenheimer Bürgerschaft höchstwahrscheinlich mit einem Hebesatz von 1114 Prozentpunkten (oder sogar noch höher) für die Grundsteuer B im nächsten Jahr rechnen muss.


Die dritte Option, die die Kämmerin vorstellte, bezieht sich auf ein Gesetz des Landtages von Nordrhein-Westfalen, das eine Differenzierung des Hebesatzes für Wohn- und Nichtwohngrundstücke bei der Grundsteuer B vorsieht. Demnach steht es den Kommunen künftig frei, für Wohn- und andere Grundstücke jeweils unterschiedliche Hebesätze anzuwenden, um eine übermäßige Belastung der Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien zu vermeiden.

Für Meckenheim sähe demnach diese Option wie folgt aus:

  • Wohngrundstücken 948 Punkte und
  • Nichtwohngrundstücken 1855 Punkte

Die Verwaltung schlug in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 4. September 2024 vor, die Einführung der bürgerfreundlichen Differenzierung bei der Grundsteuer B vorerst zurückzustellen. Aus der Präsentation sind die Gründe hierfür nicht ersichtlich.
Bekannt ist nur, dass Bürgermeister Jung sich in einem offenen Brief der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Rhein-Sieg-Kreis-Kommunen gegen eine Ermächtigung der Kommunen zur Differenzierung zwischen privaten und gewerblichen Grundstücken aussprach. Als Gründe wurden unter anderem eine „erhebliche administrative Mehrbelastung“ sowie die rechtlichen Risiken für die Kommunen genannt.
In einem vom NRW-Landesfinanzministerium beauftragten Rechtsgutachten sehen zwei renommierte Steuerrechtler keine juristischen Hürden bei der Einführung von differenzierten Hebesätzen für die Kommunen. Aus ihrer Sicht ist die Begrenzung der Wohnnebenkosten als Begründung ausreichend für die Einführung der differenzierten Hebesätze. Es bestehe jedoch keine Begründungspflicht für die Hebesatzdifferenzierung.

Auch die FDP Meckenheim gab bekannt, dass sie sich gegen die bürgerfreundliche Aufsplittung der Hebesätze einsetzen wird. Vielmehr sei man entschlossen, die Mindereinnahmen in Höhe von 1.300.000 Euro einzusparen.

Die Parteien Meckenheims fordern nun von der Verwaltung, einen ausgeglichenen Haushalt mit entsprechenden Einsparvorschlägen dem Rat zur Beratung vorzulegen. Den Entwurf für den neuen Doppelhaushalt will die Verwaltung in der Ratssitzung am 11. Dezember 2024 einbringen.
Mit der Demonstration gegen die Grundsteuererhöhung am 4. September 2024 wurden die Politikerinnen und Politiker aufgefordert, endlich Politik im Sinne der Bürgerschaft – und nicht zu deren Lasten – zu machen. Trotz der angespannten Finanzlage, die den Verantwortlichen bekannt ist, und der drohenden Steuererhöhungen für die Bürgerschaft, verharren die Parteien und Wählergemeinschaften weiterhin in ihrer passiven Rolle und fordern vereinzelt erneut die Bürgerschaft auf, konkrete Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. Damit erwecken die Politikerinnen und Politiker weiterhin den Eindruck, dass sie eine Erhöhung der zukünftigen Grundsteuer – und somit eine erneute finanzielle Belastung der Meckenheimer Bürgerschaft – zumindest billigend in Kauf nehmen.
Auch die Bürgerinitiative Meckenheim begrüßt es, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger in die politischen Diskussionen einbringen. Das entspricht unserem demokratischen Verständnis.
Jedoch sollte daraus keine Erwartungshaltung seitens der Politikerinnen und Politiker entstehen, denn das politische Mandat liegt letztendlich immer noch bei den gewählten Vertreterinnen und Vertretern.

Unsere Forderung an die Parteien lautet daher: Werden Sie endlich Ihrem politischen Auftrag gerecht und finden Sie schnellstmöglich – unabhängig vom Haushaltsvorschlag – selbst Vorschläge für Einsparungen bzw. höhere Einnahmequellen.

Die Forderungen der Meckenheimer Parteien einen Haushaltsabschluss, sowie einen ausgeglichenen Haushalt mit den entsprechenden Einsparvorschlägen von der Verwaltung vorgelegt zu bekommen bzw. auf Einsparvorschläge der Bürgerschaft zu hoffen, reicht unserer Meinung nach nicht aus, um eine erneute finanzielle Belastung der Meckenheimer Bürgerschaft zu verhindern oder zumindest abzufedern.

Mit Ausnahme der FDP-Fraktion haben uns gegenüber alle Parteien und Wählergemeinschaften bestätigt, dass eine bessere Vermarktung des Unternehmerparks Kottenforst als mögliche Einnahmequelle in Betracht gezogen werden sollte. Warum also nicht die Ansiedlungskriterien überarbeiten, wenn doch eine breite Zustimmung der meisten Fraktionen erwartet werden kann? Warum nicht die interkommunale Zusammenarbeit ausweiten? Auch dies wurde bereits als potenzielle Einsparmöglichkeit identifiziert.
Die Ideen liegen allen Parteien und Wählergemeinschaften vor. Wenn diese jedoch nicht konsequent umgesetzt werden, sollte man nicht erwarten, dass die Bürgerschaft weitere Vorschläge unterbreitet.

Transparenz der Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich bereits im Vorgriff auf die kommenden Wahlen im nächsten Jahr fragen, welche Partei oder sonstige politische Vereinigung genau das unternommen hat, um die Verwaltung zum Sparen zu zwingen (z. B. Schließung der Sauna [100.000 Euro im Jahr], Verkleinerung des Rates [19.120 Euro pro Jahr] usw.) bzw. um die Einnahmen zu erhöhen (Stichwort: Unternehmerpark Kottenforst, Leerstände in den Einkaufszentren Altstadt und Neuer Markt usw.), und wie diese Maßnahmen am Ende mit den Ausgaben (z. B. Kauf der Christuskirche für 2 Millionen Euro, Bau des Schulcampus für 126,3 Millionen Euro, Kita-Neubauten, Kosten für die OGS, Personalkosten der Verwaltung, Hochwasserschutz usw.) in ein Verhältnis gesetzt wurden.
Wenn man darauf keine Antwort hat, sollten sich die Bürgerinnen und Bürger die Frage stellen, wie transparent diese Partei oder sonstige politische Vereinigung selbst ist. Hier finden Sie unsere Auswertung vom 14. Juli 2024: LINK

Quellen:

Offener Brief Bürgermeister der Rhein-Sieg-Kommunen vom 14.06.2024:
https://www.lohmar.de/fileadmin/redaktion/1_Buergerservice/1_Aktuelles/Aktuelles/2024/6_Juni/PM_20240618_Offener_Brief_Kollegenkonferenz_Rhein-Sieg-Kreis.pdf

Pressemitteilung der Stadt Meckenheim vom 14.06.2024:
https://www.meckenheim.de/cms117/aktuelles/mitteilungen_rathaus/artikel/83190

Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.06.2024:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/land-veroeffentlicht-aufkommensneutrale

Finanzverwaltung des Landes NRW (Liste der zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze aller Städte/Gemeinden in NRW):
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/2024-06-18_pdf-dokument_der_neutralen_hs.pdf

Finanzverwaltung des Landes NRW:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform

Finanzverwaltung des Landes NRW:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/aufkommensneutrale-hebesaetze

Finanzverwaltung des Landes NRW:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/erlaeuterung-zu-den-aufkommensneutralen-hebesaetzen

WDR vom 20.06.2024:
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/grundsteuer-land-kommunen-nrw-100.html

Generalanzeiger vom 20.06.2024:
https://ga.de/news/nrw/neue-grundsteuer-in-nrw-konkreter-hebesaetze-veroeffentlicht_aid-114753613

Generalanzeiger vom 21.06.2024:
https://ga.de/region/sieg-und-rhein/siegburg/grundsteuer-b-buergermeister-im-rhein-sieg-kreis-protestieren-gegen-landesgesetz_aid-114819329

Rheinische Post vom 22.06.2024:
https://rp-online.de/nrw/landespolitik/grundsteuer-nrw-so-stark-koennte-der-hebesatz-in-ihrer-kommune-steigen_aid-114746153

Ratsinformationssystem (Protokoll der Ratssitzung vom 26.06.2024):
https://sessionnet.krz.de/meckenheim/bi/si0057.asp?__ksinr=4104&smcspf=4

Generalanzeiger vom 29.06.2024:
https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/meckenheim/meckenheim-kaemmerin-stellt-finanzen-vor_aid-115199825

Generalanzeiger vom 30.08.2024:
https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/meckenheim/meckenheim-muss-noch-mehr-sparen-oder-die-steuern-erhoehen_aid-118413917

WDR Lokalzeit aus Bonn vom 30.08.2024:
https://www1.wdr.de/lokalzeit/fernsehen/bonn/grundsteuererhoehung-in-meckenheim-100.html

Rechtsgutachten zur optionalen Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze durch die Gemeinden in NRW:
drueen-krumm_gutachten_grundsteuerhebesatzdifferenzierung_16-8-2024.pdf (nrw.de)

Finanzverwaltung des Landes NRW zur rechtssicherer Umsetzung der Grundsteuerreform vom 02.09.2024:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/land-unterstuetzt-kommunen-bei

laut-werden.de vom 04.09.2024:
https://www.laut-werden.de/v/dpicTLd8vKk

Ratsinformationssystem (Protokoll des Haupt- und Finanzausschuss vom 04.09.2024):
https://sessionnet.krz.de/meckenheim/bi/si0057.asp?__ksinr=4107

Kölnische Rundschau vom 05.09.2024:
https://www.rundschau-online.de/region/bonn/meckenheim/demo-am-rathaus-meckenheim-politik-schiebt-steuererhoehung-auf-857473

Generalanzeiger vom 04.09.2024:
https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/meckenheim/meckenheimer-protestieren-erneut-vor-ihrem-rathaus_aid-118582377

Generalanzeiger vom 05.09.2024:
https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/meckenheim/verwaltung-und-politik-zum-grundsteuer-dilemma-in-meckenheim_aid-118619979

FDP Pressemitteilung vom 06.09.2024:
https://fdp-meckenheim.de/fdp-vor-ort/aktuelles-der-fdp-meckenheim/details/haushalt-der-stadt-meckenheim.html

Bündnis 90/Die Grünen Meckenheim vom 06.09.2024:
https://gruene-meckenheim.de/herausforderungen-bei-der-freiwilligen-feuerwehr-und-grundsteuer/

error

Sie möchten BI-Meckenheim unterstützen? Teilen Sie unsere Webseite.