Die Stadt Meckenheim steht finanziell massiv unter Druck. Laut den Entwürfen zum Doppelhaushalt 2025/26 droht allein in diesem Jahr ein Defizit von über 8,9 Millionen Euro. Bis 2029 wird ein Gesamtdefizit von über 30 Millionen Euro erwartet. Gleichzeitig schrumpfen die Rücklagen rasant, und die Bürger sollen über die Grundsteuer B den Großteil der Last tragen:
- 2022: 571 Prozentpunkte
- 2023: 850 Prozentpunkte (+48,86 %)
- 2024: 895 Prozentpunkte (+56,92 %)
- 2026: 950 Prozentpunkte (+66,37 %)
- 2028: 1100 Prozentpunkte (+92,64 %)
Der Bürgermeister bezeichnet diese nahezu Verdopplung innerhalb von sechs Jahren als „maßvoll“. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist das jedoch alles andere als tragbar. Gleichzeitig bleibt die Gewerbesteuer bei 520 Prozentpunkten – angeblich zur „Stärkung der heimischen Wirtschaft“ und „des Standortes Meckenheim“. Seit der Grundsteuererhöhung 2023 wurden jedoch keine neuen Instrumente wie die Einführung einer Grundsteuer C oder eine Differenzierung der Grundsteuer B beschlossen. Auch die Vermarktung des Unternehmerparks wurde bislang nicht ernsthaft optimiert, was von einigen Parteien sogar explizit ausgeschlossen wurde.
In vielen Gemeinden Nordrhein-Westfalens beschließen die Räte getrennte Hebesätze für Wohnen und Gewerbe. Dadurch wird die Grundsteuer B für die Bürgerinnen und Bürger deutlich gesenkt. Für Gewerbetreibende steigt sie zwar, jedoch können diese die höheren Kosten steuerlich absetzen – eine Möglichkeit, die Privatpersonen nicht haben.
Laut einer Erhebung des Bundes der Steuerzahler NRW haben bereits 100 Kommunen in Nordrhein-Westfalen differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B eingeführt.
Diese bürgerfreundliche Regelung sieht die CDU Meckenheim für den kommenden Haushalt kritisch. In einer Pressemitteilung der Blick aktuell vom 15.02.2025 heißt es: „[…] Über eine Grundsteuerdifferenzierung wollen wir erst entscheiden, wenn Rechtssicherheit nach Abschluss anhängiger Gerichtsverfahren besteht“, so Fraktionsvorsitzender Rainer Friedrich.
Mittlerweile gibt es drei Gutachten zur Rechtssicherheit der Grundsteuerdifferenzierung. Während der Städtetag NRW die Regelung kritisch sieht, kommen die Gutachten der Landesregierung sowie der SPD-Fraktion vom Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienst des Landtags zu dem Schluss, dass ausreichende Rechtssicherheit besteht.
Dass der vorgelegte Haushaltsplan gerade noch genehmigungsfähig ist und die Stadt so einem Haushaltssicherungsverfahren entgeht – jedoch nur durch buchhalterische Tricks wie den Verlustvortrag, der Defizite auf spätere Jahre verschiebt – hinterlässt ein schweres Erbe auch für den neuen Bürgermeister. Eine nachhaltige Lösung sieht anders aus.
Erschwerend kommt hinzu, dass Sparmaßnahmen, die im Verhältnis zur Belastung der Bürger stehen könnten, ebenfalls fehlen. Beispiele wie die Schließung der Sauna (angeblich 100.000 Euro Einsparung) oder die Verkleinerung des Rates (19.120 Euro Einsparung) sind marginal im Vergleich zu den Summen, die den Bürgern abverlangt werden.
Der Bürgermeister, der bald nicht mehr in Meckenheim anzutreffen sein wird, spricht davon, dass es ihm „schmerzlich“ gewesen sei, den Gürtel für den Meckenheimer Haushalt enger zu schnallen. Doch es fällt schwer, ihm das noch abzunehmen.
Trotz der angespannten finanziellen Lage plant die Stadt Meckenheim Investitionen in essenzielle Bereiche:
- Bildung: Der Neubau des Schulcampus mit einem Volumen von mehr als 120 Millionen Euro ist die größte Investition in die Bildungslandschaft. Dieser Schritt ist notwendig, da die Schülerzahlen seit 2013 um 677 gestiegen sind und die Kapazitätsgrenzen erreicht wurden.
- Kinderbetreuung: Der Bau einer neuen Kita am Siebengebirgsring für 125 Kinder ist geplant, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. In den letzten sieben Jahren ist die Zahl der Kinder um 96 gestiegen.
- Sicherheit: Investitionen in den Brandschutz sind vorgesehen, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.
Diese Investitionen sind zweifellos wichtig für die Zukunft der Stadt. Sie müssen jedoch sorgfältig geplant und finanziert werden, um die finanzielle Belastung der Bürger nicht weiter zu erhöhen.
Mit Spannung wird erwartet, was die Parteien und Wählervereinigungen in den kommenden Wochen „aus dem Hut zaubern“ werden, um ihre bisherige Finanzpolitik zu rechtfertigen. Bis Ende März soll der Haushaltsentwurf beraten und am 26. März 2025 verabschiedet werden. Bislang bleibt festzuhalten: Weder die Einführung einer Grundsteuer C noch eine Erhöhung der Gewerbesteuer oder die Differenzierung der Grundsteuer B wurden in Betracht gezogen. Auch der Unternehmerpark bleibt weiterhin ein ungenutztes Potenzial. Stattdessen wird den Bürgern die Last einer enormen Grundsteuererhöhung auferlegt.
Es wird höchste Zeit für konkrete Maßnahmen. Die gewählten Politiker müssen endlich ihrem politischen Auftrag gerecht werden und Politik im Sinne – und nicht zu Lasten – der Bürgerschaft machen.
Quellen:
Gutachten vom Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienst des Landtags vom 28.06.2024:
https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMI18-144.pdf
Rechtsgutachten zur optionalen Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze durch die Gemeinden in NRW vom 08.2024:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/drueen-krumm_gutachten_grundsteuerhebesatzdifferenzierung_16-8-2024.pdf
Gutachten vom Städtetag NRW: 24.09.2024:
https://www.staedtetag-nrw.de/files/nrw/docs/Presse/2024/Staedtetag-NRW-Gutachten-Hebesatzdifferenzierung.pdf
Kölnische Rundschau vom 16.01.2025:
https://www.rundschau-online.de/region/bonn/meckenheim/meckenheim-verwaltung-legt-entwurf-fuer-haushalt-2025-26-vor-941999?fbclid=IwY2xjawH4euhleHRuA2FlbQIxMQABHTyYfgaGCr22mqaZadJEqu_R6BiemLWDqDfRMjcABVm_kBk51YaUBuRqzw_aem_kLQVteAFPdCtYRdE8B5oAQ
Generalanzeiger Bonn vom 16.01.2025:
https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/meckenheim/grundsteuer-in-meckenheim-soll-massvoll-steigen_aid-123127213?fbclid=IwY2xjawH4gNVleHRuA2FlbQIxMQAB
General-Anzeiger Bonn vom 19.01.2025:
https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/meckenheim/meckenheim-was-ist-mit-buergerbeteiligung-und-der-sauna_aid-123172423
Bund der Steuerzahler NRW vom 24.01.2025:
https://steuerzahler.de/aktuelles/detail/grundsteuer-b-2025-in-nrw-neue-erhebung-des-bdst/?L=0&cHash=6518e45b1064fcea1f0b94a3cc9d983d
Blick aktuell vom 15.02.2025 (Seite 25):
https://epaper.blick-aktuell.de/?issueid=15174&pageno=1
Interessant ist, dass bei den Kosten des Neubaus Schulcampus auch eine neue Parkpalette eingeplant ist. Das wird aber nicht mehr erwähnt. Und die soll, soweit ich mich erinnere, rund 5,0 Mio € kosten.
Update meines Faktenchecks 5!
Ich habe jetzt schon einige Stunden mit der Analyse des Haushaltsentwurfs verbracht, Fragen aufgeschrieben für die Beratung in den Ausschüssen.
Ich fühle mich in meiner Arbeit aber von der Verwaltung massiv behindert, denn die Liste der freiwilligen Leistungen und das Haushaltskonsolidierungspapier liegen noch immer nicht vor.
Die Erläuterungen im Haushalt sind ungenau und lückenhaft. Da ist noch viel Beratungszeit notwendig!
Ich bleibe dran!
https://sessionnet.owl-it.de/meckenheim/bi/vo0050.asp?__kvonr=2004343668&smcspf=4
Auf meiner facebookseite beschäftige ich mich gerade mit einer Analyse des Haushaltsentwurfes. Ich wurde gebeten dies auch hier einzustellen, damit Menschen auch außerhalb von Facebook dies lesen können.
Mein persönlicher Faktencheck 1:
V_2024_1751_Praesentation_Einbringung_des_Haushalts-1.pdf/ Doppelhaushalt 2025/2026 Folie 26
Faktencheck
„Aufstellung des Doppelhaushaltes seit Sommer 2024
5. Verschiebung der Einbringung von Dezember auf Januar war erforderlich und zielführend! Ziel der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit“ des Haushaltes unter Berücksichtigung des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz trotzdauerhafter Defizite mit der Kommunalaufsicht erörtert.“
Der globale Minderabzug sowie der Verlustvortrag wurde in NRW mit dem3.NKF-Weiterbildungsgesetz im Februar 2024 im Landtag beschlossen und trat rückwirkend am 31.Dez.2023 in Kraft.
Jetzt der Faktencheck:
Was heißt das in normalem Deutsch?
Der Haushaltsentwurf ist nicht rechtzeitig vorgelegt worden!!!
Die Begründung mit dem Gesetz ist eine Nebelkerze!
Die Erörterung des Haushaltes mit der Kommunalaufsicht wäre also auch schon früher möglich gewesen, da das Gesetz schon seit dem 31.12.23 gültig ist.
Mein Faktencheck 2
Faktencheck 2:
Zitats aus der Präsentation des Bürgermeisters
V_2024_1751_Praesentation_Einbringung_des_Haushalts-1.pdf/ Doppelhaushalt 2025/2026 Folie 26
Folie 77
Vorgelegter Doppelhaushalt ist als bereits sehr eng gefasster Entwurf für die anstehenden Beratungen zu verstehen,
der kaum Spielräume zulässt
Ziel: Beratungen sollten geprägt sein vom politischen Ziel und der Verantwortung für den Erhalt der kommunalen
Haushaltssouveränität durch ein interfraktionelles Verständnis (Neue) Haushaltsrechtliche Möglichkeiten durch das
3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz müssen bewertet werden
Folie 78
Vorschlag:
Gemeinsamer Termin zwischen Verwaltung und Fraktionsspitzen/AG Haushalt am 22. Januar 2025
(Möglichkeit zur interfraktionellen Abstimmung) …..
Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Stadt bei immer begrenzteren Ressourcen auf Grundlage eines möglichst
interfraktionell getroffenen HH-Beschlusses.
Meine Analyse:
Was bedeutet das im Klartext???
Hier sollen vorab interfraktionelle Absprachen im Hinterzimmer gemacht werden. Haushaltsberatungen müssen öffentlich sein!!! Nicht öffentliche Vorabbeschlüsse haben nichts mit einer öffentlichen Beratung zu tun.
Ich wurde nach Lösungen zur die Finanzlage der Stadt Meckenheim gefragt.
Lösungen sind wichtig und richtig.
Aber vorher bedarf es einer Analyse, soweit dies möglich ist!
Ich empfehle einen Blick in den Haushalt der Stadt Brühl mit einer Schuldenuhr, einem interaktiven Haushalt, mit einem klaren Vorbericht.
Stadt Brühl – Haushalt
So geht Haushalt!
Mein Faktencheck 3
Kitas!!! Eine verschwand plötzlich!!!
Ich versuche mit einfachen Worten Vorgänge im Haushalt zu erklären und belege meine Aussagen; die Belegstellen sind mit kleinen Buchstaben von a-e versehen. Die Texte sind durch Anführungsstriche gekennzeichnet.
In der Einbringung des Haushaltes verweist der Bürgermeister auf die Priorität Bildung (a)
und die neue KiTa Neue Mitte, ein Beschluss vom 06.09.2023 hin (b)
In der Sitzung des Rates von 26.4.24 wurde auch eine eine Neukonzeption der Kindertageseinrichtung in Altendorf beschlossen (c).
Dieser Beschluss enthielt auch eine Stellungnahme zur Finanzierung (d).
Diese Kita taucht in den Folien des Bürgermeisters nicht mehr auf, aber im Vorbericht (e)!
Was heißt das im Klartext:
Um den Haushalt auszugleichen wurde der Kindergartenneubau in Altendorf auf 2028/2029 verschoben!
Das ist aber nicht mit den Fraktionen abgesprochen! Was passiert jetzt mit den Kindern in Altendorf?
Belegstellen (a- e)
(a)Präsentation zu Einbringung des Haushaltes
Folie 28 „Investitionen Priorität A:
1. Bildung
– Realisierung einer zusätzlichen KiTa (bis 125 Plätze) Neue Mitte“
(b) Siehe Niederschrift des Rates vom 6.9.23
„in den Sitzungen des JHA am 29.08.2023 und des Rates am 06.09.2023 wurde unter
der Vorlagennummer V/2023/1158 der Beschluss gefasst, die Firma Dibber gGmbH
mit der Trägerschaft der neu zu errichtenden Kindertageseinrichtung zu betrauen.“
(c)Aus der Niederschrift: „In der Sitzung des Rates vom 26.6.24 wurde die Neukonzeption der Kindertageseinrichtung Sankt
Jakobus d.Ä. einschließlich einer Interimslösung auf dem Grundstück der KGS Meckenheim in Altendorf /
Ersdorf beschlossen. (V/2024/1558V/2024/1558)“
Zu diesem Beschluss gab es auch eine Stellungnahme zur Finanzierung:
(d)Stellungnahme:
„Die erforderlichen Mittel für die Durchführung der Baumaßnahme „Neukonzeption
der Kindertageseinrichtung St. Jakobus d.Ä. wurden im Haushaltsplan 2023/2024
unter der Investitions-Nr.: I-25-015 für die Jahre 2024 bis 2026 in Höhe von
3.250.000 Euro eingestellt. Die Differenz von 2.650.000 Euro für die
Neukonzeptionierung und Sanierung der Kindertageseinrichtung St. Jakobus d.Ä.
muss im Haushaltsentwurf für die Jahre 2025/2026 angepasst werden.“
Vorbericht :
(e)„Für die bereits in der Finanzplanung 2023/2024 vorgesehene Erweiterung und
Neukonzeption der Kindertagesstätte Sankt Jakobus sind ab 2026 weitere
Planungskosten berücksichtigt. Mit einer Umsetzung der Maßnahme ist nunmehr jedoch
nicht vor 2028/2029 zu rechnen.“
Faktencheck 4
Hier geht es um die Beratung des Haushaltes! Informationen werden vorenthalten!
In der Präsentation des Bürgermeisters gibt es die Folie 79 mit dem Titel Dokumente (a). Dort sind Dokumente aufgeführt, die für die Beratungen zur Verfügung stehen sollen.
Wann beginnt die Beratung?
Meiner Meinung nach sofort, denn Teil einer guten Beratung ist eine gründliche Vorbereitung!
Für mich heißt das, alle Unterlagen müssen auch sofort zur Verfügung stehen!!
Wo sind die angekündigten Dokumenten wie das Haushaltskonsolidierungspapier und die Liste der freiwilligen Leistungen.
Gibt es die Unterlagen in einem Hinterzimmer???
Bisher stehen nur der Entwurf der Haushaltssatzung 2025/2026 (inkl. Stellenplan)
sowie Präsentation des Bürgermeisters zur Verfügung.
Als Mitglied des Haupt-und Finanzausschusses kenne ich weder das Haushaltskonsolidierungspapier noch die Liste der freiwilligen Leistungen.
Für mich beginnt die Beratung, bzw die Vorbereitung der Beratung mit dem Tag der Einbringung des Haushaltes, also dem 15.1.25.
Auch die Bürgerinnen und Bürger brauchen diese Informationen, denn sie können nur bis 3.Februar analog Einwendungen gegen diese Haushaltssatzung einreichen.
Siehe Amtsblatt der Stadt Meckenheim (b)
Ist das Bürgerbeteiligung????
Servicewüste Meckenheim, noch nicht einmal digital sind die Einwendungen möglich!!
Oder doch ? Dann wird nicht darauf hingewiesen.
Der Haushalt ist eine schwere Kost, aber wichtig. Teilhabe scheint nicht erwünscht zu sein, daher gibt es auch den übersichtlichen inaktive Haushalt (c) nicht,
er wird seit 2017 blockiert! Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit ist nicht gewünscht.
Beleg (a)Folie 79 der Präsentation des Bürgermeisters
Dokumente
Ratsinformationssystem:
-Entwurf der Haushaltssatzung 2025/2026 (inkl. Stellenplan)
-Präsentation zur Einbringung am 15.01.2025
Zu den Beratungen:
-Haushaltskonsolidierungspapier
-Liste der freiwilligen Leistungen
Beleg(b)Amtsblatt der Stadt Meckenheim vom 16.1.25
Gegen den Entwurf können Einwohnerinnen und Einwohner oder Abgabepflichtige
innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Bekanntgabe Einwendungen
erheben. Diese sind bis zum 3. Februar 2025 beim Bürgermeister der Stadt
Meckenheim, Fachbereich Finanzen, Zimmer 2.11, Siebengebirgsring 4, 53340
Meckenheim, einzureichen.
Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Beleg (c) ein Blick in die Vergangenheit
Vorstellung des Interkommunalen-Vergleichs-Systems (IKVS) sowie des interaktiven Haushalts
TOP 3 (Ö) aus Sitzung 28.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss,
Hier ein Link zur Stadt Brühl, damit man weiß, was mit interaktivem Haushalt gemeint ist
Interaktiver Haushalt der Stadt Brühl
Meckenheim hat die entsprechende Software und ist auch Mitglied bei diesem System.
Faktencheck 5
Die Liste der freiwilligen Leistung ist den Ratsmitgliedern noch immer nicht vorgelegt worden!!!!
10 Tage nach Einbringung des Haushaltes !!!
Freiwillige Leistungen
Das sind die Stellschrauben, die verändert werden können, sie sind Teil des Haushaltsentwurfes,
Nur da kann bei den Ausgaben verändert werden!!!
Freiwillige Leistungen Was ist das?
Das sind die Ausgaben, die keinen“Pflicht“ sind,
Pflicht sind gesetzliche Vorgaben, Verträge etc, die bezahlt werden müssen.
Sie sind der Verwaltung bekannt, denn ohne dies kann kein seriöser Haushaltentwurfes berechnet werden..
Zur Erinnerung!!!!
Folie 79 der Präsentation des Bürgermeisters
Dokumente
Ratsinformationssystem:
-Entwurf der Haushaltssatzung 2025/2026 (inkl. Stellenplan)
-Präsentation zur Einbringung am 15.01.2025
Zu den Beratungen:
-Haushaltskonsolidierungspapier
-Liste der freiwilligen Leistungen
Faktencheck 6
SPD und BFM haben beantragt, die Verabschiedung des Haushaltes um einen Monat zu verschieben, dazu gibt es heute am 29.1.25 einen ausführlichen Artikel im GA
Hier ein Zitat : „Der Meckenheimer CDU-Chef gibt auch zu bedenken: “ jede Verzögerung behindert auch die Verwaltung dabei, Dinge um zu setzen.““
Das ist Augenwischerei! Das ist ein Ablenkungsmanöver! Das ist Unsinn!
Wenn dem so wäre, hätte in den letzten 4 Jahren ausser in den Monaten Oktober bis Dezember 24 nichts umsetzen werden können können, ausser den Pflichtaufgaben.
Hier zu eine Beispiel einer freiwilligen Leistung, die trotz vorläufiger Haushaltsführung umgesetzt wurde, da könnte ich noch viele Dinge anführen.
Jeder könnte es auch selber sehen, wenn die Liste der freiwilligen Leistungen vorgelegt würden
Mitteilung aus dem Schulausschuss vom 25.9.24
„Die Öffentliche Bücherei Meckenheim/Alfter wurde am Dienstag, 20.08.2024 durch
Bürgermeister Jung am Standort Meckenheim eröffnet.“
Die Bücherei ist eine freiwillige Leistung! Keine pflichtige Aufgabe
Wir meinen: „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“
Solange keine weiteren Jahresabschlüsse vorliegen, wird der Haushalt sowieso nicht genehmigt!!!!!!!
Und die Verzögerung ist auch nicht vom Himmel gefallen.
Seit vier Jahren, seit Januar 2021 sind wir in der vorläufigen Haushaltsführung, mit der Ausnahme von drei Monaten Oktobter-Dezember 2024
Wir hatten 2021/22 keinen genehmigten Haushalt!
Der Haushalt 2021/ 2022 wurde nie genehmigt, weil die Jahresabschlüsse fehlten.
Zitat aus dem Ratsinformationssystem:
Meine Frage im Rat vom 15.6.22: „12.2 Genehmigung Haushalt 2021/22 (Fr. Dr. Kuchta, SPD-
Fraktion)
Frau Dr. Kuchta:
Wann ist mit der Genehmigung des Haushaltes 2021/22 zu rechnen?
Antwort der Verwaltung:
Das kann man noch nicht absehen. Die Genehmigung ist auch von den
Jahresabschlüssen abhängig.“
Der Haushalt 2023/24 wurde erst im September 2024 genehmigt, weil der Entwurf des Jahresabschlusses 2022 am 26.6.22 eingebracht wurde.
Da liegt er jetzt!
Womit die Kommunalaufsicht bestimmt nicht gerechnet hat, ist die Tatsache, dass es dieser Entwurf noch immer nicht beraten werden konnten
und somit auch noch immer zur Genehmigung anstand.
Als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss konnte ich noch keinen Sitzung zur Prüfung einberufen, weil die Prüfung des Entwurfes noch immer nicht abgeschlossen ist.
Und das liegt nicht am Rechnungsprüfungsamt.
Die Beratung steht noch in den Sternen- und eine Haushaltsgenehmigung somit auch!
Nachtrag zu Faktencheck 5
Steter Tropfen höhlt den Stein!
Seit gestern Abend ist die Liste der freiwilligen Leistungen da, aber nicht auf der Homepage der Stadt unter Finanzen und Haushaltsentwurf 2025/26 sondern als Anlage zur Ratssitzung vom 7.Januar 2025, dort kann auch Bürgerschaft die Liste einsehen.
https://sessionnet.owl-it.de/meckenheim/bi/getfile.asp…
Es soll nach GA -Informationen schon Haushaltsberatungen gegeben haben – ohne diese Liste? Oder sind manche gleicher???
In einem Leserbrief von heute in der Rundschau
kritisierte Herr B.aus W.,, dass SPD und BFM eine länger Beratungszeit wollen,
Er begründet es damit, dass sich dadurch
1. die Inkrafttretung des Haushaltes nach hinten verschoben wird
Und 2. die Stadt Meckenheim erst später vollumfänglich mit einem rechtskräftigen Haushalt handlungsfähig wäre.
Das ist so falsch!!!! Denn der Haushalt der Stadt Meckenheim wird erst dann durch die Kommunalaufsicht genehmigt und rechtskräftig, wenn die geprüften Jahresabschlüsse für 2022 und 2023 vorliegen
Und dass ist unabhängig von Tag des Beschlusses im Rates!!!
Da ist es egal, ob der Haushalt im März, April oder Mai beschlossen wird.
Die Jahresabschlüsse sind die Voraussetzung für die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht, danach wird er erst rechtskräftig.
Fakt ist,
der Jahresabschluss 2022 liegt noch zur Prüfung beim Rechnungsprüfungsamt.
Der Entwurf des Jahresabschluss 2023 liegt noch gar nicht vor.
Weithin schreibt Herr B .aus W. ,
dass durch verspätete Haushalte Meckenheim maximal in der zweiten Jahreshälfte vollumfänglich handlungsfähig war.
Fakt ist, Meckenheim war von Januar 2021 – September 2024 nicht vollumfänglich handlungsfähig, Meckenheim befand sich in der vorläufigen Haushaltsführung.
2021/22 war Meckenheim nie vollumfänglich handlungsfähig, denn der Haushalt 2021/ 2022 wurde von der Kommunalaufsicht nie genehmigt, er war nie rechtskräftig.
2023/ 24 war Meckenheim nur von Oktober – Dezember 2024 vollumfänglich handlungsfähig,
denn der Haushalt wurde erst im September 24 von der Kommunalaufsicht genehmigt.
Ehrlich, da kommt es auf einen Monat Beratungszeit nicht an!
Das alles weiß Herr B. aus W. , denn er war mal Beigeordneter in M.
Warum haben wir die Verlängerung der Beratungszeit beantragt????
Der Haushaltsentwurf wurde , statt wie zugesagt im Dezember, uns erst im Januar vorgelegt, dadurch fehlt ein ganzer Monat Beratungszeit!
Gründlichkeit geht mir hier vor Schnelligkeit!
Wir tragen Verantwortung, denn die Berechnungen / Ansätze des Haushaltes sind Grundlagen für die Berechnung der Grundsteuer.
Der Bürgermeister wendet zum Finanzausgleich einen Trick an, den Verlustvortrag.
Was heißt das im Klartext?
Was schlägt die Verwaltung vor:
Das Defizit für 2025 von -8.753.161 soll in die Folgejahre verschoben werden, und dann – nach der Kommunalwahl – durch Grundsteuererhöhungen ausgeglichen werden.
( siehe Präsentation des BM zur Haushaltseinbringung)
Wir dagegen wollen alles gründlich auf den Prüfstand stellen, die Zahlen des Haushaltes hinterfragen und uns aufschlüsseln lassen. An vielen Stellen fehlen die exakten Erklärungen .
Wie groß ist das Defizit wirklich? Können wir das Defizit abwenden, das sind wichtige Fragen für uns.
Wir vermissen den Grundsatz der „Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit!!!!!“ Ein Blick auf den Haushalt 2021 ( der letzte geprüfte Jahresabschluss) zeigt die tatsächlichen Ein-und Ausgaben in 2021.
Und wie immer in Meckenheim klaffen Ansatz/ Planung und Ergebnis weit auseinander.
Der Haushaltsansatz nicht das tatsächliche Ergebnis ist die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer!
Der Unterschied zwischen Ansatz 2021 und Jahresabschluss 2021 ergaben eine Differenz von plus 6 Millionen.!
Ich denke , da lohnt sich das gründliche Suchen und Hinterfragen!
Quellen: Ratsinformationssystem
Der Haushaltsentwurf 2021 enthielt ein Defizit von 1.069.965 €, Der Entwurf des Jahresabschlusses enthielt ein Plus von 3.516.297,94, wie schön! (Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses der Stadt Meckenheim zum 31. Dezember 2021
TOP 6 (Ö) aus Sitzung 02.11.2023 Rat)
Dann hat die Rechnungsprüfung nachgerechnet, das endgültige Ergebnis war dann ein Plus von 5.421.734,30 €. Das war dann noch besser!
(Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021, Behandlung des Jahresüberschusses und Entlastung des Bürgermeisters
TOP 3 (Ö) aus Sitzung 16.04.2024 Rechnungsprüfungsausschuss )
Faktencheck 7
Guten Morgen, dieser Faktencheck bezieht sich auf den heutigen Artikel im Generalanzeiger (GA 14.Febr 2025, Seite 19 mit der Überschrift:
„Verspäteter Haushalt lähmt Kita-Ausbau“
die richtige Überschrift wäre:
„Fehlende Jahresabschlüsse lähmen den Kita-Ausbau!!!“
Der GA berichtet in dem Artikel auch über einen gemeinsamen Antrag von SPD und BFM
Zitat: „Bislang ist vorgesehen, den neuen Haushaltsplan am 26. März zu verabschieden. Über einen gemeinsamen Antrag von SPD und BfM, den knappen Zeitraum für die Beratung bis in den Mai zu verlängern, berät der Stadtrat am Mittwoch, den 19.Februar.“
Der heutige Generalanzeigerartikel erweckt den Eindruck als wurde eine längere Beratungszeit , ein verspäteter Haushalt den Kita-Ausbau verzögern, das ist falsch.
Die benötigten Finanzmittel für eine Ausschreibung hat die Stadt erst , wenn der Haushalt rechtskräftig ist. Und das ist unabhängig von der Verabschiedung im Rat.
Wovon ist das dann abhängig?
Genehmigt wird der Haushalt erst wenn der Jahresabschluss 2023 geprüft ist. Den gibt es aber noch nicht, wir bekommen am 20.März erst den geprüften Jahresabschluss 2022 vorgelegt.
Ein oder zwei Monate längere Beratungszeit beim Haushalt spielen hier also keine Rolle!
Selbst wenn der Jahresabschluss 2023 in der nächsten Ratssitzung eingebracht wurde, käme danach die Prüfungszeit im Rechnungsprüfungsamt und nach die Prüfung im Rechnungsprüfungsausschuss. Erfahrungsgemäß liegen zwischen Einbringung im Rat und der Verabschiedung im Rechnungsprüfungsausschuss mindestens 6 Monate!
Und das liegt nicht an der Langsamkeit des Rechnungsprüfungsamt oder Rechnungsprüfungsausschusses!!!!
Zurück zum Haushalt:
Gründlichkeit tut Not!!!
Ich wühle mich durch den Haushalt- von Haushaltsstelle zu Haushaltstelle, von Erläuterung zu Erläuterung, viele Ungereimtheiten schon gefunden, auf Fragen noch keine Antwort erhalten, die noch einmal schriftlich eingereicht werde sollen, – und dann beantwortet werden. Dazu aber später mehr!
Der Antrag von SPD und BFM zur Verschiebung der Haushaltsverabschiebung wurde abgelehnt!
Da habe ich gestern in der Ratssitzung wieder etwas gelernt!!!
Solange der Haushalt 2025/26 nicht beschlossen ist, kann am Jahresabschluss 2023 nicht gearbeitet werden,
ein Jahresabschluss, der eigentlich schon in der ersten Hälfte 2024 hätte vorliegen müssen.
Das war die Begründung, warum der gemeinsame Antrag von SPD und BfM auf angemessene Beratungszeit abgelehnt wurde.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch einmal daran erinnern, dass das Haushaltdefizit des Haushaltsentwurfes 25/26 durch einen Trick , den Verlustvortrag von 4.491.326 € , verringert wird.
Was bedeutet das? Das Problem wird in die Zukunft verschoben!
Vom Haushaltsdefizit werden 4.491.326 € abgezogen und ins Jahr 2028 als zusätzliches Defizit verschoben, nach dem Motto „Nach mir die Sintflut“!
Wir sind auf der Suche nach Einsparpotential , das machen wir uns nicht leicht.
Kritisiert wurde, wir würden uns nicht mit dem Haushalt beschäftigen, denn wir hätten bei der Kämmereien keine Fragen eingereicht!
Auch hier tut ein bisschen Aufklärung Not. Es gibt eine Vorberatung in den Ausschüssen, in denen wir erst einmal unsere Fragen stellen und auch gestellt haben – wenn man uns lässt!
Die letzten Vorberatungen in den Ausschüssen finden am 25.2. (Bauausschuss) und 26.2. Jugendhilfeausschuss statt.
Aus den Antworten in den Ausschüssen entstehen neue Fragen, die wir in unserer Haushaltsklausur beraten werden.
Wir machen immer den ersten Schritt vor dem zweiten.
Es gibt Fraktionen, die konnten den Haushalt schon ohne Kenntnis der freiwilligen Leistungen beraten. Aber vielleicht irre ich und diese Fraktionen hatten die Informationen schon früher. Als die Öffentlichkeith
Und wenn man nicht mehr weiter weiß, wirft man uns an den Kopf, wir hätten beim Haushalt 23/ 24 keine Anträge gestellt.