Mussten Sie die letzten beiden Jahre mehr Grundsteuern zahlen oder wurde Ihre Wohnungsmiete wegen der Grundsteuererhöhung angehoben? Dann sollten Sie wissen, dass in Meckenheim die Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2025/2026 mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut angehoben werden wird.
Nachdem viele Meckenheimer Bürgerinnen und Bürger von der Grundsteuererhöhung 2023/2024 überrascht wurden, hatten viele Parteien, sonstige politische Vereinigung und auch der Bürgermeister erkannt, dass wichtige Entscheidungen der Öffentlichkeit noch besser und transparenter erklärt werden müssen.
Einige Parteien forderten für die neue AG Haushaltskonsolidierung eine Bürgerbeteiligung bzw. einen Bürgerdialog oder führten selbst Workshops zum Thema Finanzen mit Beteiligung der Bürgerschaft durch. Nach über acht Monaten hat es weder eine Bürgerbeteiligung an den AG Haushaltskonsolidierungen gegeben, noch wurden die Ergebnisse der Workshops veröffentlicht.
Den Kommunalpolitikerinnen und -politikern war die angespannte Haushaltslage Meckenheims spätestens seit den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2023/2024 durchaus bekannt und die die Kämmerin hatte vor der Sommerpause den Ratsmitglieder noch einmal einen Einblick in die aktuelle Haushaltslage gegeben.
Die Bürgerinitiative Meckenheim veröffentlicht seit über einem halben Jahr auf ihrer Homepage wichtige politische Entscheidungen zum Thema Meckenheimer Finanz- und Wirtschaftspolitik. Dabei fällt auf, dass die hohen Ausgaben für die nächsten Jahre in keinem Verhältnis zu den Einnahmen und geringen Einsparungen stehen.
Viel zu wenig wurde in den Bereichen der Digitalisierung oder der interkommunalen Zusammenarbeit unternommen, um mehr einzusparen. Viele Ausgaben sind nicht transparent dargestellt worden und hätten sicherlich kritischer hinterfragt werden müssen.
Dass Investitionen in die Kinderbetreuung, in die Ausbildung und in den Hochwasserschutz wichtig und zukunftsorientiert sind, ist unbestritten. Aber dann muss auch entsprechend bei anderen Projekten gespart bzw. die Einnahmen verbessert werden. Der Neubau des Schulcampus wird uns über 126 Millionen kosten. Hier muss die Frage erlaubt sein, ob es nicht auch kostengünstiger möglich gewesen wäre. Drei Kitas müssen in der nächsten Zeit neu bzw. umgebaut werden. Und auch der Hochwasserschutz wird uns die nächsten Jahre noch viel Geld kosten.
Alles sehr wichtig aber die Einsparungen (Saunaschließung und Ratsverkleinerung) stehen dagegen in keinem Verhältnis.
Der Unternehmerpark ist seit 2019 nur zu 11 % vermarket. Während die Verwaltung dies schönrechnet und Vermarktungszahlen in Höhe von 65 % präsentiert, nehmen die Meckenheimer Politikerinnen und Politiker dies hin, ohne eine Änderung der Ansiedlungskriterien weiter zu forcieren. Auch sind die Einkaufszentren weiterhin durch Leerstände gekennzeichnet.
Auch wenn der Haushalt für Meckenheim erst in den nächsten Monaten beraten wird, zeichnet sich schon jetzt ab, dass die Meckenheimer Bürgerinnen und Bürger mit einer erneuten Grundsteuererhöhung B rechnen müssen. Im Zuge der Grundsteuerreform hatte der NRW-Finanzminister für alle Kommunen die Hebesätze veröffentlicht, die notwendig sind, damit deren Haushalt nicht einbricht. Für Meckenheim liegt dieser bei 1114. Damit würde Meckenheim eine Spitzenposition in NRW einnehmen. Zum Vorjahr wäre dies eine Erhöhung um weitere 219 Punkte und zu 2022 (vor der Grundsteuererhöhung) um 543 Punkte.
Aber es besteht auch die Gefahr, dass die Grundsteuer bei den vielen Ausgaben gegebenenfalls sogar noch höher ausfallen könnte. Wie schon bei der Grundsteuererhöhung 2023/2024 sind die Meckenheimer Bürgerinnen und Bürger bisher weder durch Informationsschreiben noch über Informationen auf den Plattformen der Parteien bzw. der Verwaltung über den aktuellen Stand des zukünftigen Haushalts informiert worden.
Da die Grundsteuer zu 100 % auf die Miete umgelegt werden kann, betrifft dies alle Meckenheimerinnen und Meckenheimer.
Viele Bürgerinnen und Bürger sind unzufrieden mit der aktuellen Politik der Parteien und sonstigen politische Vereinigung Meckenheims und baten die Bürgerinitiative Meckenheim erneut, eine Demonstration zu organisieren, um zu zeigen, dass man genug von den Lippenbekenntnissen zu Transparenz und Bürgernähe hat. Diesmal soll die Demonstration bewusst VOR den Haushaltsberatungen stattfinden, damit die Entscheidungen für den kommenden Haushalt hoffentlich bürgerfreundlich ausfallen.
Während am 04.09.2024 um 18:00 Uhr im Haupt- und Finanzausschuss die Politikerinnen und Politikern sitzen, die über den zukünftigen Haushalt beraten werden, findet vor dem Rathaus von 18:00 bis 21:00 Uhr die Demonstration gegen die nächste Grundsteuererhöhung statt.
Damit soll den Parteien und sonstigen politische Vereinigung gezeigt werden, dass die Meckenheimer Bürgerinnen und Bürger die desolate Finanz- und Wirtschaftspolitik nicht weiter hinnehmen werden und die getroffenen Maßnahmen der letzten Monaten einfach zu wenig waren, um die Bürgerschaft vor einer erneuten Grundsteuererhöhung zu bewahren.
Um die Demonstration erfolgreich organisieren zu können, brauchen wir Ihre Hilfe.
Wenn Sie uns
– finanziell unterstützen,
– Flyer verteilen oder
– als Ordner fungieren möchten
dann melden Sie sich gerne bei uns über unser Kontaktformular.
— update vom 07.09.2024 —
Seit unserem Aufruf zur Demonstration wurde der Bürgerinitiative Meckenheim vereinzelt „billiger Populismus“ bzw. sogar die Rhetorik der AfD unterstellt. Einige Politiker fühlten sich beleidigt, weil wir gefordert hatten, dass sie endlich Politik im Sinne – und nicht zu Lasten – der Bürgerschaft machen sollten.
Hierzu möchten wir ein paar wesentliche Punkte zur politischen Verantwortung und zum Umgang mit Kritik klarstellen. Es war keineswegs unsere Absicht, jemanden zu beleidigen. Der Vorwurf des „billigen Populismus“ oder der Nähe zur Rhetorik der AfD zeigt jedoch, dass es in der politischen Debatte oft zu schnellen Zuschreibungen kommen kann, ohne sich inhaltlich mit der vorgetragenen Kritik auseinanderzusetzen. Nach unserem Demokratieverständnis sollte es möglich sein, Kritik an der aktuellen Politik auf der Grundlage einer fundierten Recherche mit entsprechenden Quellenangaben äußern zu dürfen, ohne reflexartig in eine extreme politische Ecke gestellt zu werden.
Um jedoch jeder Politikerin und jedem Politiker Meckenheims die Möglichkeit zu geben, unsere Behauptungen zu widerlegen, bitten wir lediglich um die Beantwortung der folgenden drei Fragen:
- Wussten Sie von der angespannten Haushaltslage Meckenheims?
- Was haben Sie bzw. Ihre Partei als beschlussfähigen Vorschlag in der Zeit vom 14. Juni 2023 (Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2023/2024) bis heute zur Verbesserung des Haushalts eingebracht, um somit eine erneute Erhöhung der Hebesätze für den kommenden Haushalt 2025/2026 zu verhindern?
- Sehen Sie eine erneute Erhöhung der Grundsteuer als BeLASTung für die Bürger?
Sollten Sie die erste Frage mit JA und die zweite Frage mit NICHTS beantworten müssen, dann haben Sie eine Erhöhung der zukünftigen Grundsteuer zumindest billigend in Kauf genommen. In diesem Fall würden wir Sie dann bitten, uns und den Bürgern zu erklären, wo Sie hier im Sinne der Bürger gehandelt haben. Andernfalls gehen wir davon aus, dass unsere Forderung nach einer „Politik im Sinne – und nicht zu Lasten – der Bürgerschaft“ begründet war und ist.
Für die transparente Darstellung Ihrer Antworten bitten wir Sie, diese als Kommentar unterhalb dieses Beitrages einzufügen.
Abschließend fordert die Bürgerinitiative Meckenheim einen sachlichen Umgang mit ihrer Kritik und bittet die Politiker, nicht in polemische Reaktionen zu verfallen, da dies aus unserer Sicht kein probates Mittel ist, mit Kritik umzugehen. Diese Forderung unterstreicht das Anliegen der Bürgerinitiative Meckenheim, eine konstruktive und sachliche Diskussion zu führen, bei der die Interessen der Bürger im Vordergrund stehen.
Pressemitteilungen zur Demo:
Lokalzeit aus Bonn. 30.08.2024:
https://www1.wdr.de/lokalzeit/fernsehen/bonn/grundsteuererhoehung-in-meckenheim-100.html
laut-werden.de vom 04.09.2024:
https://www.laut-werden.de/v/dpicTLd8vKk
Kölnische Rundschau vom 05.09.2024:
https://www.rundschau-online.de/region/bonn/meckenheim/demo-am-rathaus-meckenheim-politik-schiebt-steuererhoehung-auf-857473
Generalanzeiger vom 04.09.2024:
https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/meckenheim/meckenheimer-protestieren-erneut-vor-ihrem-rathaus_aid-118582377
WDR Lokalzeit aus Bonn vom 04.09.2024 (ab 06:44):
https://www1.wdr.de/lokalzeit/fernsehen/bonn/lokalzeit-bonn-clip-lokalzeit-aus-bonn–04-09-2024-100.html
Generalanzeiger vom 05.09.2024:
https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/meckenheim/verwaltung-und-politik-zum-grundsteuer-dilemma-in-meckenheim_aid-118619979
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerbemessung festgestellt und eine aufkommensneutrale Neufassung gefordert. Die daran geknüpfte Hoffnung Vieler auf Steuererleichterungen bzw. auf mehr Ausgabendisziplin war allerdings von vornherein illusorisch.
Aufkommensneutral bedeutete nämlich nur, dass die Kommunen dafür sorgen sollen (nicht müssen!), dass das Gesamteinkommen aus der Grundsteuer A und B im Jahr 2025 nicht höher ist als die entsprechenden Einnahmen im Jahr 2024.
Davon unabhängig ist die Stadt im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes befugt, nach eigenem Gutdünken den Hebesatz festzusetzen, der wohl den wesentlichsten Faktor für die Berechnung der Grundsteuer darstellt, nicht dem Aspekt der Aufkommensneutralität unterworfen ist und meist dazu benutzt wird, um anderweitig entstandene Haushaltslücken zu schließen.
Wir besitzen seit 2010 ein Einfamilienhaus in Emmendingen, einer Stadt mit einer Meckenheim vergleichbaren Einwohnerzahl nahe Freiburg im Breisgau, für das wir Grundsteuer in Höhe von ca. 330 € im Jahr bezahlen; diese Kosten haben sich in all den vergangenen vierzehn Jahren nicht um einen einzigen Euro erhöht! In Meckenheim zahlen wir inzwischen für ein kleineres Grundstück 1.400 € im Jahr, eine Verdopplung innerhalb der letzten 10 Jahre – mit bereits angekündigter weiterer Erhöhung für das Jahr 2025. Bedarf es eines besseren Beweises für die Disziplinlosigkeit der Mittelbewirtschaftung?
Die m.E. derzeit einzige Möglichkeit, die Stadt zu mehr Transparenz und Disziplin in der Haushaltspolitik zu zwingen, liegt in der Aufforderung des BVerfG an die Kommunen, den Differenzbetrag zwischen dem aufkommensneutralen Grundsteuerbetrag 2024 und dem ab dem 1. Januar 2025 gültigen offenzulegen und zu begründen.
Hier könnte vielleicht ein Ansatzpunkt liegen, die für das Jahr 2025 geplanten Ausgaben, die schon im Jahr 2024 oder früher ihren Auslöser hatten, nochmals kritisch unter die Lupe zu nehmen.
Warum, z.B., hat man die Zahl der (teilweise hochdotierten) Planstellen in der Verwaltung innerhalb von 15 Jahren (bei gleichbleibender Einwohnerzahl von ca. 25.000) von 187 auf über 300 erhöht, wenn allerorts doch von Verschlankung der Verwaltung und von Bürokratieabbau geredet wird und viele Arbeitsabläufe durch Digitalisierung vereinfacht werden?
Und hat man diesen Entwicklungen Rechnung getragen und Stellen auf den Prüfstand ge-stellt mit Blick darauf, dass der Personalkostenansatz einen wesentlichen Teil der gesamten städtischen Ausgaben ausmacht?
Darüber erfahren die Bürger nichts.
Stattdessen sollte dem Vernehmen nach mit Ratsbeschluss im September 2023 eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die „Vorschläge finden soll, die Grundsteuer zu senken“. Was für ein Hohn! Wenn es in den vorausgegangenen, intensiven Bemühungen nicht gelungen ist, in die Haushaltsdebatten zustimmungsfähige Vorschläge für eine auch nur maßvollere Anhebung einzubringen, wie soll dann dies ein Instrument zur Lösung des Problems sein?
Das ist Schaufensterpolitik mit dem Ziel, der jetzigen, weitverbreiteten und berechtigten Empörung in der Bevölkerung die Brisanz zu nehmen.
Bleibt zu hoffen, dass die Proteste gegen den Rat und die Verwaltung nicht nachlassen.
Ich werde das mir Mögliche dazu beitragen
Mit freundlichen Grüßen und großem Respekt für Ihre Arbeit
Vielen Dank für die Mühe und Ihren Kommentar. Sie bringen es auf den Punkt.
Ergänzend bleibt meinerseits noch anzumerken, dass sich der ein oder andere aus dem Stadtrat offensichtlich von jeglicher Schuld freispricht und das grundgesetzlich verbriefte Recht aus Artikel 8 nur dann für legitim ausgeübt sieht, wenn man als Bürger auch aktiv politisch mitgestaltet. Das ist ein bedenkliches Verständnis unserer Verfassung.
Ein Ehrenamt ist kein Freifahrtschein für Nachlässigkeit, Untätigkeit oder Gleichgültigkeit. Und wenn jetzt gleich wieder alle aufschreien und empört spielen – schauen sie sich doch einfach ihre desastroese Bilanz an, die durch den Campus (und sein seltsam anmutendes Genehmigungsverfahren) sich weiter verschlechtern wird. Über Zahlen und Fakten wollen sie ja wohl nicht streiten.
Jedes Kind geht mit seinem Taschengeld besser um.
Und dann kommt vermutlich noch reflexartig der Vorwurf des Populismus, weil die BI den Finger in die Wunde legt. Das ist unredlich und wenig ehrenhaft, falls die Betroffenen mit diesen Begriffen überhaupt etwas anfangen können.
Pardon, aber ich muss mich nochmals an Sie wenden, weil mich das Interview mit der Kämmerin und dem Bürgermeister im GA vom 2.9. zusätzlich empört. Habe dem GA einen Brief geschickt, den ich heir auszugsweise abdrucken möchte, weil man nie weiß, nach welchen Kriterien der GA Leserbriefe veröffentlicht:
Der Rat der Stadt Meckenheim hat im September 2023 die Ankündigung des neuen Grundsteuerrechts des BVerfG dazu ausgenutzt, die Steuer rückwirkend vom ersten Januar 2023 und vorauseilend für das Jahr 2024 mit jeweils erheblichen Hebesatzsteigerungen zu verabschieden, um zum Stichtag 31. Dezember 2024 eine möglichst hohe Gesamtsumme von Grundsteuereinnahmen generieren zu können.
Diese Summe bildet nämlich die Basis für die am 1. Januar 2025 inkrafttretende Gesetzesneuregelung, die bewirken soll (leider nicht muss!), dass die Steuer für das Jahr 2025 von den Kommunen aufkommensneutral (sprich: nicht höher als im Jahr 2024) festgesetzt wird.
Eine Erhöhung des Hebesatzes für das Jahr 2025 ist damit aber keinesfalls ausgeschlossen. Sie muss allerdings, so schreibt es das BVerG vor, in jedem Einzelpunkt offengelegt und begründet werden.
Die unpräzise, lückenhafte bzw. verharmlosende Darstellung der Sachverhalte durch die Verwaltung setzt sich im Interview mit der Kämmerin und dem Bürgermeister fort.
Dass die „Anpassung“ des Hebesatzes von derzeit 895 auf 1114 Prozentpunkte (eine Zahl, die vom NRW-Finanzministerium ins Gespräch gebracht wurde) angeblich keine Steuererhöhung sein würde und nur „Einzelne“ hart treffen könnte, ist schlichtweg falsch. Sie würde nämlich nahezu alle Grundstückeigentümer und Mieter in Meckenheim treffen und eine erneute Erhöhung der Grundsteuer um ca. 25 % ausmachen. Diese Erhöhung ergibt sich daraus, dass der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz (hier 8,95 bzw. 11,14) multipliziert wird.
Es ist davon auszugehen, dass die Verwaltung versucht, auch dieses Instrument zur Sanierung der durch Misswirtschaft entstandenen Haushaltsmisere auszunutzen, selbst wenn der Bürgermeister dafür derzeit „keine Akzeptanz der Meckenheimer“ sieht.
Diese Akzeptanz hat auch in den vergangenen Jahren gefehlt, ihn aber 2023 nicht davon abgehalten, den Bürgern massive Mehrbelastungen aufzubürden. Ihrem berechtigten Zorn versuchte er mit fadenscheinigen Versprechungen zu begegnen, wonach z.B., eine Arbeitsgruppe gebildet werden sollte, die „Vorschläge finden soll, die Grundsteuer zu senken“. Was für ein Hohn! Wenn es in den vorausgegangenen, intensiven Bemühungen nicht gelungen ist, in die Haushaltsdebatten zustimmungsfähige Vorschläge für eine auch nur maßvollere Anhebung einzubringen, wie soll dann dies ein Instrument zur Lösung des Problems sein? Und ist diese Arbeitsgruppe überhaupt zustande gekommen und welche Ergebnisse hat sie erzielt?
Dem Vernehmen nach will der Bürgermeister zur nächsten Wahl nicht mehr antreten. Gut möglich, dass er auch kein Mandat mehr erhalten würde.
PS:
In Ihrer Aufstellung über die Bilanz des Haushaltes würde ich gern noch eine weitere Position sehen: den Ausbau aller Bushaltestellen in Meckenheim, die 2022 in der Planung mit ca. 2,2 Mio Euro veranschlagt waren. Ich wäre sehr daran interessiert, wie hoch die tatsächlichen Baukosten waren für einen absoluten Luxus-Standard, den man in kaum einer Gemeinde dieser Größenordnung finden wird.
Unsere Auflistung des Haushaltes ist lediglich wegen der Übersichtlichkeit so kurz geblieben und wäre natürlich beliebig erweiterbar. So könnte man ebenfalls auch seitens der Stadt sehr viel Geld im Bereich der Fahrzeuge und Maschinen sparen, wenn man einen interkommunalen Bauhof hätte.
Auch hier – ähnlich wie beim Unternehmerpark – hatten dies einige Fraktionsmitglieder in Interviews uns gegenüber als Einsparpotential ausgewiesen. Getan hat sich am Ende nichts.
Wenn man sich die Einsparungen des letzten Jahres anschaut (100.000,- EUR für die Schließung der Sauna und 19.120 EUR für die Verkleinerung des Rates), dann ist umso fraglicher, wie man zukünftig 1,3 Mio. € kompensieren will.
Selbst bei der Beibehaltung des aktuellen Hebesatzes würde die Steuerlast gerade für Altbauten relativ stark nach oben schießen. Ich habe selbst kein Altbau, muss aber allein wegen des höheren Grundsteuermessbetrages mehr bezahlen, selbst wenn der Hebesatz bei 895 Prozentpunkten bliebe.
Und ich möchte behaupten, dass dies nicht nur „Einzelne“ trifft.
Viele Grüße
Sven Blaschke
Und wie genau meint die bi, dass ein interkommunaler Bauhof automatisch zu geringeren Kosten für Fahrzeuge führt? Fahrzeuge werden in der Regel nach tatsächlicher Nutzung ausgesondert, nicht weil sie alt werden.
Dass wir die Grundsteuern real senken können ist eine Aussage aktuell ausschließlich durch den BM. Der Rest kann momentan noch nicht sehen wie er das finanzieren will…