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Nachdem Altendorf seit April 2023 keinen Ortsvorsteher mehr hat, ist die CDU auf der Suche nach einem Nachfolger.
Da die CDU das Vorschlagsrecht hat, wurde Ferdinand Koll (CDU) als Ortsvorsteher für Altendorf vorgeschlagen.
Koll ist bereits langjähriger Ortsvorsteher im Nachbarort Ersdorf.
Bereits im Rahmen der letzten Ratssitzung vom 06.09.2023, sollte darüber abgestimmt werden, ob Koll Ortsvorsteher für Altendorf werden soll. Die Wahl wurde auf Antrag der CDU vertagt.

Im Rahmen der Ratssitzung vom 02.11.2023 unterliegt Koll mit 19 Gegenstimmen und drei Enthaltungen.
Im Nachgang zur Ratssitzung erklärte die CDU, dass sie nicht auf ihr Vorschlagsrecht verzichten wird und einen geeigneten Kandidaten oder eine geeignete Kandidatin vorschlagen wird.

Für die ausführliche Version zum Thema Ortsvorsteher Altendorf hier ausklappen

Kurze Vorgeschichte (sofern nicht bekannt): Dass Altendorf seit April 2023 keinen Ortsvorsteher hat, ist das Resultat eines Streits um einem Basketballkorb. Diesen hatte Otmar Soukup (CDU) vom Hof der Katholischen Grundschule auf einen Spielplatz in Ersdorf versetzen lassen. Soukup bestreitet, dass er sein persönliches Ruhebedürfnis hat befriedigen wollen und somit sein Amt für private Interessen missbraucht zu haben. Jedoch legte er sein Amt nach eigenen Angaben wegen angeblicher Anfeindungen gegen ihn und seiner Familie nieder.

Da die CDU das Vorschlagsrecht hat, wurde Ferdinand Koll (CDU) als Ortsvorsteher für Altendorf vorgeschlagen.

Koll ist bereits langjähriger Ortsvorsteher im Nachbarort Ersdorf.

Bereits im Rahmen der letzten Ratssitzung vom 06.09.2023, sollte darüber abgestimmt werden, ob Koll Ortsvorsteher für Altendorf werden soll.

Jedoch fehlten hier sieben (7) Ratsmitglieder der CDU. Die Wahl war somit aus Sicht der CDU gefährdet. So erklärte die CDU, dass sie den Beschluss in die nächste Ratssitzung (02.11.2023) vertagen wird, „da sich zwischenzeitig noch Beratungsbedarf ergeben hat“.

Die BfM hatte im Vorfeld beantragt, die Wahl geheim abzuhalten.
Das mag der ein oder andere CDU-Sympathisant irritierend finden, jedoch ist dies eine legale Methode.
Inwieweit es jedoch legal ist, dass eine Person als Ortsvorsteher das Ehrenamt für zwei Ortsteile übernimmt, ist hingegen fraglich.

Aus Sicht der UWG stehe dies „im Widerspruch zum Text und Gedanken der Hauptsatzung der Stadt Meckenheim“, erklärte der Fraktionsmitglied Hans-Erich Jonen. Denn darin heiße es: „Der Rat wählt für jede Ortschaft einen Ortsvorsteher.“ Jonen bezog sich zudem auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, demnach Behörden gesetzliche Soll-Bestimmungen zwingend zu befolgen hätten, sofern dies möglich sei.

Gem. der NRW-Gemeindeordnung, solle ein Ortsvorsteher in dem Ortsteil wohnen, den er vertritt. Ausnahmen sind zulässig aber zu begründen.
Jonen sah für Altendorf aber „keinen Interpretationsspielraum“.
Selbst CDU-Mitglied Koll war sich dessen nicht sicher und fragte nach. Daraufhin erklärte Bürgermeister Holger Jung, dass die Verwaltung eine „andere Rechtsauffassung“ als die UWG vertrete und das doppelte Ehrenamt in den Händen einer Person für legitim halte.

Das Ergebnis fiel knapp aus: 19 Ratsmitglieder stimmten gegen Koll, 18 für ihn, drei enthielten sich.

Koll erklärte sich später bereit, das Ehrenamt bis zur nächsten Kommunalwahl auch für den Nachbarort zu übernehmen.

Die parteilose Altendorferin Simone Düllmann-Peckert, war von der Stadtverwaltung nicht zur Wahl zugelassen worden, da die CDU als Mehrheitspartei im Wahlbezirk, sie nicht vorgeschlagen hatte.

Dieses Vorschlagsrecht ist in der NRW-Gemeindeordnung festgeschrieben.

„So nimmt man nun in Kauf, dass die Bürgerinnen und Bürger im Ort keinen offiziellen Ansprechpartner haben.“ beklagt die CDU. Dadurch, dass die CDU aber nicht auf ihr Vorschlagsrecht verzichtet, trägt sie indirekt auch dazu bei. Auch im Nachgang zur Ratssitzung erklärte sie, dass sie nicht auf ihr Vorschlagsrecht verzichten wird und einen geeigneten Kandidaten oder eine geeignete Kandidatin vorschlagen wird.

Für 2025 hat sie bereits einen Kandidaten, der aber aus persönlichen Gründen für die Übergangszeit nicht zur Verfügung steht.

Im Rahmen der Basketball-Angelegenheit hatte Stadtverbandsvorsitzende Rainer Friedrich (CDU) die Aufarbeitung etlicher Vorwürfe mittels eines runden Tischs unter anderem deshalb abgelehnt, weil man Rücksicht auf Soukups Wunsch nehmen wollte, „eine weitere öffentliche Debatte um seine Person und die damit verbundenen Auswirkungen auf Gesundheit und Familie zu vermeiden“.

Umso erstaunlicher ist es, dass Soukup sich selbst zum Wahldebakel des Ortsvorsteher im Rahmen der Ratssitzung vom 02.11.2023 meldet. Er wirft den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Grüne, BfM und UWG vor, dass es Ihnen nicht um einen geeigneten Ortsvorsteher für Altendorf ginge, sondern „die Machtverhältnisse im Rat zu verändern“. Weiter wirft er ihnen rücksichtslose und machtgierige geführte Kommunalpolitik vor. Aus seiner Sicht schätze nahezu jeder „die Integrität, das Engagement und die Kompetenz von Ferdi Koll“. Für Soukup stellt sich tatsächlich „die Frage des Fortbestandes dieser Kooperation“ von CDU und Grünen.

Die Kooperation sieht CDU-Fraktionschef Joachim Kühlwetter jedoch nicht in Gefahr.

Vielmehr sei die Kooperation insgesamt vielschichtig und bei den Sachthemen spreche die Bilanz für sich, so der Fraktionsvorsitzende. Ein Bruch sei nicht in Sicht.

Die BfM erklärte daraufhin, warum sie die geheime Wahl beantragt hatten. Aus ihrer Sicht sei es unüblich, dass ein Ortsvorsteher für zwei Orte zuständig sein soll. Zudem wohne Koll nicht in Altendorf. Die BfM habe von Altendorfern „auch herausgehört, dass es nicht gewünscht ist, einen Ortsvorsteher mit der in der aktuellen Konstellation rechtlich fraglichen Doppelfunktion zu bekommen“. Auch hätten mehrere Fraktionen Bedenken bzgl. der Rechtsgültigkeit einer solchen Wahl gehabt. Durch die geheime Wahl habe man die Möglichkeit, sich einem gewissen Fraktionszwang zu entziehen.

Für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2024 haben die Grünen die Prüfung beantragt (Link zum Antrag), ob ab der nächsten Wahlperiode die Ortsteile Altendorf und Ersdorf durch einen gemeinsamen Ortsvorsteher/Orstvorsteherin vertreten werden können. Die Grünen begründen dies unter anderem damit, dass der Doppelort Altendorf/Ersdorf mittlerweile räumlich zusammengewachsen ist und Kosten in Höhe von 3.060,00 € im Jahr für Aufwandsentschädigung des Ortsvorstehers eingespart werden könnte.

Wir bleiben auch hier dran und werden aktuell berichten.

Quellen:
Generalanzeiger vom 01.09.2023:
https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/meckenheim/meckenheim-altendorf-bekommt-einen-neuen-ortsvorsteher_aid-96769611

Generalanzeiger vom 05.09.2023:
https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/meckenheim/altendorferin-will-ortsvorsteherin-werden_aid-97062619

Generalanzeiger vom 07.09.2023:
https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/meckenheim/warum-altendorf-noch-immer-keinen-neuen-ortsvorsteher-hat_aid-97206101

Bonner Rundschau vom 07.09.2023:
https://www.rundschau-online.de/region/bonn/meckenheim/meckenheim-entscheidung-um-neuen-ortsvorsteher-fuer-altendorf-vertagt-642196

Blick-Aktuell vom 03.11.2023:
https://www.blick-aktuell.de/Politik/Altendorf-ohne-Ortsvorsteher-570124.html

Generalanzeiger vom 4./5. November 2023:
https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/meckenheim/meckenheim-altendorf-cdu-kandidat-faellt-als-ortsvorsteher-knapp-durch_aid-100787085

Bonner Rundschau vom 08.11.2023:
LINK

Hintergrund zu den Aufgaben eines Ortsvorstehers:

Das Amt des Ortsvorstehers ist in der NRW-Gemeindeordnung geregelt. Ortsvorsteher werden für die Dauer einer Wahlperiode vom Stadtrat als politische Vertreter eines Ortsteils gewählt. Der Ortsvorsteher soll demnach die Belange seiner Ortschaft gegenüber dem Rat vertreten. Rede- und Stimmrecht im Stadtrat haben Ortsvorsteher nur dann, wenn sie auch Ratsmitglieder sind. Tun sie das nicht, erhalten sie durch ihr Ehrenamt kein Recht, dort mit zu beraten oder abzustimmen. Sie dürfen aber vor Rat und Ausschüssen sprechen, wenn das jeweilige Gremium dies gestattet. Der Ortsvorsteher kann für das Gebiet seiner Ortschaft mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt und in diesem Fall zum Ehrenbeamten ernannt werden.
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