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	Kommentare zu: Demonstration gegen die Grundsteuererhöhung am 04.09.2024	</title>
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	<description>Bürgerinitiative Meckenheim (Rheinland)</description>
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		<title>
		Von: Olaf Steger		</title>
		<link>https://bi-meckenheim.de/demo-am-04-09-2024/#comment-335</link>

		<dc:creator><![CDATA[Olaf Steger]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Sep 2024 18:09:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Und wie genau meint die bi, dass ein interkommunaler Bauhof automatisch zu geringeren Kosten für Fahrzeuge führt? Fahrzeuge werden in der Regel nach tatsächlicher Nutzung ausgesondert, nicht weil sie alt werden.

Dass wir die Grundsteuern real senken können ist eine Aussage aktuell ausschließlich durch den BM. Der Rest kann momentan noch nicht sehen wie er das finanzieren will...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Und wie genau meint die bi, dass ein interkommunaler Bauhof automatisch zu geringeren Kosten für Fahrzeuge führt? Fahrzeuge werden in der Regel nach tatsächlicher Nutzung ausgesondert, nicht weil sie alt werden.</p>
<p>Dass wir die Grundsteuern real senken können ist eine Aussage aktuell ausschließlich durch den BM. Der Rest kann momentan noch nicht sehen wie er das finanzieren will&#8230;</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sven Blaschke		</title>
		<link>https://bi-meckenheim.de/demo-am-04-09-2024/#comment-331</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sven Blaschke]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Sep 2024 13:38:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://bi-meckenheim.de/?p=1346#comment-331</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://bi-meckenheim.de/demo-am-04-09-2024/#comment-330&quot;&gt;Olaf Steger&lt;/a&gt;.

Unsere Auflistung des Haushaltes ist lediglich wegen der Übersichtlichkeit so kurz geblieben und wäre natürlich beliebig erweiterbar. So könnte man ebenfalls auch seitens der Stadt sehr viel Geld im Bereich der Fahrzeuge und Maschinen sparen, wenn man einen interkommunalen Bauhof hätte.
Auch hier - ähnlich wie beim Unternehmerpark - hatten dies einige Fraktionsmitglieder in Interviews uns gegenüber als Einsparpotential ausgewiesen. Getan hat sich am Ende nichts.

Wenn man sich die Einsparungen des letzten Jahres anschaut (100.000,- EUR für die Schließung der Sauna und 19.120 EUR für die Verkleinerung des Rates), dann ist umso fraglicher, wie man zukünftig 1,3 Mio. € kompensieren will.
Selbst bei der Beibehaltung des aktuellen Hebesatzes würde die Steuerlast gerade für Altbauten relativ stark nach oben schießen. Ich habe selbst kein Altbau, muss aber allein wegen des höheren Grundsteuermessbetrages mehr bezahlen, selbst wenn der Hebesatz bei 895 Prozentpunkten bliebe.
Und ich möchte behaupten, dass dies nicht nur &quot;Einzelne&quot; trifft.

Viele Grüße
Sven Blaschke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://bi-meckenheim.de/demo-am-04-09-2024/#comment-330">Olaf Steger</a>.</p>
<p>Unsere Auflistung des Haushaltes ist lediglich wegen der Übersichtlichkeit so kurz geblieben und wäre natürlich beliebig erweiterbar. So könnte man ebenfalls auch seitens der Stadt sehr viel Geld im Bereich der Fahrzeuge und Maschinen sparen, wenn man einen interkommunalen Bauhof hätte.<br />
Auch hier &#8211; ähnlich wie beim Unternehmerpark &#8211; hatten dies einige Fraktionsmitglieder in Interviews uns gegenüber als Einsparpotential ausgewiesen. Getan hat sich am Ende nichts.</p>
<p>Wenn man sich die Einsparungen des letzten Jahres anschaut (100.000,- EUR für die Schließung der Sauna und 19.120 EUR für die Verkleinerung des Rates), dann ist umso fraglicher, wie man zukünftig 1,3 Mio. € kompensieren will.<br />
Selbst bei der Beibehaltung des aktuellen Hebesatzes würde die Steuerlast gerade für Altbauten relativ stark nach oben schießen. Ich habe selbst kein Altbau, muss aber allein wegen des höheren Grundsteuermessbetrages mehr bezahlen, selbst wenn der Hebesatz bei 895 Prozentpunkten bliebe.<br />
Und ich möchte behaupten, dass dies nicht nur &#8222;Einzelne&#8220; trifft.</p>
<p>Viele Grüße<br />
Sven Blaschke</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Olaf Steger		</title>
		<link>https://bi-meckenheim.de/demo-am-04-09-2024/#comment-330</link>

		<dc:creator><![CDATA[Olaf Steger]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Sep 2024 12:52:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://bi-meckenheim.de/?p=1346#comment-330</guid>

					<description><![CDATA[Pardon, aber ich muss mich nochmals an Sie wenden, weil mich das Interview mit der Kämmerin und dem Bürgermeister im GA vom 2.9. zusätzlich empört. Habe dem GA einen Brief geschickt, den ich heir auszugsweise abdrucken möchte, weil man nie weiß, nach welchen Kriterien der GA Leserbriefe veröffentlicht:
Der Rat der Stadt Meckenheim hat im September 2023 die Ankündigung des neuen Grundsteuerrechts des BVerfG dazu ausgenutzt, die Steuer rückwirkend vom ersten Januar 2023 und vorauseilend für das Jahr 2024 mit jeweils erheblichen Hebesatzsteigerungen zu verabschieden, um zum Stichtag 31. Dezember 2024 eine möglichst hohe Gesamtsumme von Grundsteuereinnahmen generieren zu können.
Diese Summe bildet nämlich die Basis für die am 1. Januar 2025 inkrafttretende Gesetzesneuregelung, die bewirken soll (leider nicht muss!), dass die Steuer für das Jahr 2025 von den Kommunen aufkommensneutral (sprich: nicht höher als im Jahr 2024) festgesetzt wird.
Eine Erhöhung des Hebesatzes für das Jahr 2025 ist damit aber keinesfalls ausgeschlossen. Sie muss allerdings, so schreibt es das BVerG vor, in jedem Einzelpunkt offengelegt und begründet werden.
Die unpräzise, lückenhafte bzw. verharmlosende Darstellung der Sachverhalte durch die Verwaltung setzt sich im Interview mit der Kämmerin und dem Bürgermeister fort.
Dass die „Anpassung“ des Hebesatzes von derzeit 895 auf 1114 Prozentpunkte (eine Zahl, die vom NRW-Finanzministerium ins Gespräch gebracht wurde) angeblich keine Steuererhöhung sein würde und nur „Einzelne“ hart treffen könnte, ist schlichtweg falsch. Sie würde nämlich nahezu alle Grundstückeigentümer und Mieter in Meckenheim treffen und eine erneute Erhöhung der Grundsteuer um ca. 25 % ausmachen. Diese Erhöhung ergibt sich daraus, dass der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz (hier 8,95 bzw. 11,14) multipliziert wird.
Es ist davon auszugehen, dass die Verwaltung versucht, auch dieses Instrument zur Sanierung der durch Misswirtschaft entstandenen Haushaltsmisere auszunutzen, selbst wenn der Bürgermeister dafür derzeit „keine Akzeptanz der Meckenheimer“ sieht.
Diese Akzeptanz hat auch in den vergangenen Jahren gefehlt, ihn aber 2023 nicht davon abgehalten, den Bürgern massive Mehrbelastungen aufzubürden. Ihrem berechtigten Zorn versuchte er mit fadenscheinigen Versprechungen zu begegnen, wonach z.B., eine Arbeitsgruppe gebildet werden sollte, die „Vorschläge finden soll, die Grundsteuer zu senken“. Was für ein Hohn! Wenn es in den vorausgegangenen, intensiven Bemühungen nicht gelungen ist, in die Haushaltsdebatten zustimmungsfähige Vorschläge für eine auch nur maßvollere Anhebung einzubringen, wie soll dann dies ein Instrument zur Lösung des Problems sein? Und ist diese Arbeitsgruppe überhaupt zustande gekommen und welche Ergebnisse hat sie erzielt?
Dem Vernehmen nach will der Bürgermeister zur nächsten Wahl nicht mehr antreten. Gut möglich, dass er auch kein Mandat mehr erhalten würde.
PS:
In Ihrer Aufstellung über die Bilanz des Haushaltes würde ich gern noch eine weitere Position sehen: den Ausbau aller Bushaltestellen in Meckenheim, die 2022 in der Planung mit ca. 2,2 Mio Euro veranschlagt waren. Ich wäre sehr daran interessiert, wie hoch die tatsächlichen Baukosten waren für einen absoluten Luxus-Standard, den man in kaum einer Gemeinde dieser Größenordnung finden wird.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Pardon, aber ich muss mich nochmals an Sie wenden, weil mich das Interview mit der Kämmerin und dem Bürgermeister im GA vom 2.9. zusätzlich empört. Habe dem GA einen Brief geschickt, den ich heir auszugsweise abdrucken möchte, weil man nie weiß, nach welchen Kriterien der GA Leserbriefe veröffentlicht:<br />
Der Rat der Stadt Meckenheim hat im September 2023 die Ankündigung des neuen Grundsteuerrechts des BVerfG dazu ausgenutzt, die Steuer rückwirkend vom ersten Januar 2023 und vorauseilend für das Jahr 2024 mit jeweils erheblichen Hebesatzsteigerungen zu verabschieden, um zum Stichtag 31. Dezember 2024 eine möglichst hohe Gesamtsumme von Grundsteuereinnahmen generieren zu können.<br />
Diese Summe bildet nämlich die Basis für die am 1. Januar 2025 inkrafttretende Gesetzesneuregelung, die bewirken soll (leider nicht muss!), dass die Steuer für das Jahr 2025 von den Kommunen aufkommensneutral (sprich: nicht höher als im Jahr 2024) festgesetzt wird.<br />
Eine Erhöhung des Hebesatzes für das Jahr 2025 ist damit aber keinesfalls ausgeschlossen. Sie muss allerdings, so schreibt es das BVerG vor, in jedem Einzelpunkt offengelegt und begründet werden.<br />
Die unpräzise, lückenhafte bzw. verharmlosende Darstellung der Sachverhalte durch die Verwaltung setzt sich im Interview mit der Kämmerin und dem Bürgermeister fort.<br />
Dass die „Anpassung“ des Hebesatzes von derzeit 895 auf 1114 Prozentpunkte (eine Zahl, die vom NRW-Finanzministerium ins Gespräch gebracht wurde) angeblich keine Steuererhöhung sein würde und nur „Einzelne“ hart treffen könnte, ist schlichtweg falsch. Sie würde nämlich nahezu alle Grundstückeigentümer und Mieter in Meckenheim treffen und eine erneute Erhöhung der Grundsteuer um ca. 25 % ausmachen. Diese Erhöhung ergibt sich daraus, dass der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz (hier 8,95 bzw. 11,14) multipliziert wird.<br />
Es ist davon auszugehen, dass die Verwaltung versucht, auch dieses Instrument zur Sanierung der durch Misswirtschaft entstandenen Haushaltsmisere auszunutzen, selbst wenn der Bürgermeister dafür derzeit „keine Akzeptanz der Meckenheimer“ sieht.<br />
Diese Akzeptanz hat auch in den vergangenen Jahren gefehlt, ihn aber 2023 nicht davon abgehalten, den Bürgern massive Mehrbelastungen aufzubürden. Ihrem berechtigten Zorn versuchte er mit fadenscheinigen Versprechungen zu begegnen, wonach z.B., eine Arbeitsgruppe gebildet werden sollte, die „Vorschläge finden soll, die Grundsteuer zu senken“. Was für ein Hohn! Wenn es in den vorausgegangenen, intensiven Bemühungen nicht gelungen ist, in die Haushaltsdebatten zustimmungsfähige Vorschläge für eine auch nur maßvollere Anhebung einzubringen, wie soll dann dies ein Instrument zur Lösung des Problems sein? Und ist diese Arbeitsgruppe überhaupt zustande gekommen und welche Ergebnisse hat sie erzielt?<br />
Dem Vernehmen nach will der Bürgermeister zur nächsten Wahl nicht mehr antreten. Gut möglich, dass er auch kein Mandat mehr erhalten würde.<br />
PS:<br />
In Ihrer Aufstellung über die Bilanz des Haushaltes würde ich gern noch eine weitere Position sehen: den Ausbau aller Bushaltestellen in Meckenheim, die 2022 in der Planung mit ca. 2,2 Mio Euro veranschlagt waren. Ich wäre sehr daran interessiert, wie hoch die tatsächlichen Baukosten waren für einen absoluten Luxus-Standard, den man in kaum einer Gemeinde dieser Größenordnung finden wird.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Andreas Jungfer		</title>
		<link>https://bi-meckenheim.de/demo-am-04-09-2024/#comment-329</link>

		<dc:creator><![CDATA[Andreas Jungfer]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 31 Aug 2024 14:59:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://bi-meckenheim.de/?p=1346#comment-329</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://bi-meckenheim.de/demo-am-04-09-2024/#comment-328&quot;&gt;Olaf Steger&lt;/a&gt;.

Vielen Dank für die Mühe und Ihren Kommentar. Sie bringen es auf den Punkt.
Ergänzend bleibt meinerseits noch anzumerken, dass sich der ein oder andere aus dem Stadtrat offensichtlich von jeglicher Schuld freispricht und das grundgesetzlich verbriefte Recht aus Artikel 8 nur dann für legitim ausgeübt sieht, wenn man als Bürger auch aktiv politisch mitgestaltet. Das ist ein bedenkliches Verständnis unserer Verfassung. 
Ein Ehrenamt ist kein Freifahrtschein für Nachlässigkeit, Untätigkeit oder Gleichgültigkeit. Und wenn jetzt gleich wieder alle aufschreien und empört spielen - schauen sie sich doch einfach ihre desastroese Bilanz an, die durch den Campus (und sein seltsam anmutendes Genehmigungsverfahren) sich weiter verschlechtern wird. Über Zahlen und Fakten wollen sie ja wohl nicht streiten. 
Jedes Kind geht mit seinem Taschengeld besser um.
Und dann kommt vermutlich noch reflexartig der Vorwurf des Populismus, weil die BI den Finger in die Wunde legt. Das ist unredlich und wenig ehrenhaft, falls die Betroffenen mit diesen Begriffen überhaupt etwas anfangen können.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://bi-meckenheim.de/demo-am-04-09-2024/#comment-328">Olaf Steger</a>.</p>
<p>Vielen Dank für die Mühe und Ihren Kommentar. Sie bringen es auf den Punkt.<br />
Ergänzend bleibt meinerseits noch anzumerken, dass sich der ein oder andere aus dem Stadtrat offensichtlich von jeglicher Schuld freispricht und das grundgesetzlich verbriefte Recht aus Artikel 8 nur dann für legitim ausgeübt sieht, wenn man als Bürger auch aktiv politisch mitgestaltet. Das ist ein bedenkliches Verständnis unserer Verfassung.<br />
Ein Ehrenamt ist kein Freifahrtschein für Nachlässigkeit, Untätigkeit oder Gleichgültigkeit. Und wenn jetzt gleich wieder alle aufschreien und empört spielen &#8211; schauen sie sich doch einfach ihre desastroese Bilanz an, die durch den Campus (und sein seltsam anmutendes Genehmigungsverfahren) sich weiter verschlechtern wird. Über Zahlen und Fakten wollen sie ja wohl nicht streiten.<br />
Jedes Kind geht mit seinem Taschengeld besser um.<br />
Und dann kommt vermutlich noch reflexartig der Vorwurf des Populismus, weil die BI den Finger in die Wunde legt. Das ist unredlich und wenig ehrenhaft, falls die Betroffenen mit diesen Begriffen überhaupt etwas anfangen können.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Olaf Steger		</title>
		<link>https://bi-meckenheim.de/demo-am-04-09-2024/#comment-328</link>

		<dc:creator><![CDATA[Olaf Steger]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 31 Aug 2024 12:15:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://bi-meckenheim.de/?p=1346#comment-328</guid>

					<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerbemessung festgestellt und eine aufkommensneutrale Neufassung gefordert. Die daran geknüpfte Hoffnung Vieler auf Steuererleichterungen bzw. auf mehr Ausgabendisziplin war allerdings von vornherein illusorisch.
Aufkommensneutral bedeutete nämlich nur, dass die Kommunen dafür sorgen sollen (nicht müssen!), dass das Gesamteinkommen aus der Grundsteuer A und B im Jahr 2025 nicht höher ist als die entsprechenden Einnahmen im Jahr 2024. 
Davon unabhängig ist die Stadt im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes befugt, nach eigenem Gutdünken den Hebesatz festzusetzen, der wohl den wesentlichsten Faktor für die Berechnung der Grundsteuer darstellt, nicht dem Aspekt der Aufkommensneutralität unterworfen ist und meist dazu benutzt wird, um anderweitig entstandene Haushaltslücken zu schließen.
Wir besitzen seit 2010 ein Einfamilienhaus in Emmendingen, einer Stadt mit einer Meckenheim vergleichbaren Einwohnerzahl nahe Freiburg im Breisgau, für das wir Grundsteuer in Höhe von ca. 330 € im Jahr bezahlen; diese Kosten haben sich in all den vergangenen vierzehn Jahren nicht um einen einzigen Euro erhöht! In Meckenheim zahlen wir inzwischen für ein kleineres Grundstück 1.400 € im Jahr, eine Verdopplung innerhalb der letzten 10 Jahre - mit bereits angekündigter weiterer Erhöhung für das Jahr 2025. Bedarf es eines besseren Beweises für die Disziplinlosigkeit der Mittelbewirtschaftung?
Die m.E. derzeit einzige Möglichkeit, die Stadt zu mehr Transparenz und Disziplin in der Haushaltspolitik zu zwingen, liegt in der Aufforderung des BVerfG an die Kommunen, den Differenzbetrag zwischen dem aufkommensneutralen Grundsteuerbetrag 2024 und dem ab dem 1. Januar 2025 gültigen offenzulegen und zu begründen.
Hier könnte vielleicht ein Ansatzpunkt liegen, die für das Jahr 2025 geplanten Ausgaben, die schon im Jahr 2024 oder früher ihren Auslöser hatten, nochmals kritisch unter die Lupe zu nehmen. 
Warum, z.B., hat man die Zahl der (teilweise hochdotierten) Planstellen in der Verwaltung innerhalb von 15 Jahren (bei gleichbleibender Einwohnerzahl von ca. 25.000) von 187 auf über 300 erhöht, wenn allerorts doch von Verschlankung der Verwaltung und von Bürokratieabbau geredet wird und viele Arbeitsabläufe durch Digitalisierung vereinfacht werden? 
Und hat man diesen Entwicklungen Rechnung getragen und Stellen auf den Prüfstand ge-stellt mit Blick darauf, dass der Personalkostenansatz einen wesentlichen Teil der gesamten städtischen Ausgaben ausmacht?
Darüber erfahren die Bürger nichts. 
Stattdessen sollte dem Vernehmen nach mit Ratsbeschluss im September 2023 eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die „Vorschläge finden soll, die Grundsteuer zu senken“. Was für ein Hohn! Wenn es in den vorausgegangenen, intensiven Bemühungen nicht gelungen ist, in die Haushaltsdebatten zustimmungsfähige Vorschläge für eine auch nur maßvollere Anhebung einzubringen, wie soll dann dies ein Instrument zur Lösung des Problems sein?
Das ist Schaufensterpolitik mit dem Ziel, der jetzigen, weitverbreiteten und berechtigten Empörung in der Bevölkerung die Brisanz zu nehmen. 
Bleibt zu hoffen, dass die Proteste gegen den Rat und die Verwaltung nicht nachlassen.
Ich werde das mir Mögliche dazu beitragen
Mit freundlichen Grüßen und großem Respekt für Ihre Arbeit]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerbemessung festgestellt und eine aufkommensneutrale Neufassung gefordert. Die daran geknüpfte Hoffnung Vieler auf Steuererleichterungen bzw. auf mehr Ausgabendisziplin war allerdings von vornherein illusorisch.<br />
Aufkommensneutral bedeutete nämlich nur, dass die Kommunen dafür sorgen sollen (nicht müssen!), dass das Gesamteinkommen aus der Grundsteuer A und B im Jahr 2025 nicht höher ist als die entsprechenden Einnahmen im Jahr 2024.<br />
Davon unabhängig ist die Stadt im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes befugt, nach eigenem Gutdünken den Hebesatz festzusetzen, der wohl den wesentlichsten Faktor für die Berechnung der Grundsteuer darstellt, nicht dem Aspekt der Aufkommensneutralität unterworfen ist und meist dazu benutzt wird, um anderweitig entstandene Haushaltslücken zu schließen.<br />
Wir besitzen seit 2010 ein Einfamilienhaus in Emmendingen, einer Stadt mit einer Meckenheim vergleichbaren Einwohnerzahl nahe Freiburg im Breisgau, für das wir Grundsteuer in Höhe von ca. 330 € im Jahr bezahlen; diese Kosten haben sich in all den vergangenen vierzehn Jahren nicht um einen einzigen Euro erhöht! In Meckenheim zahlen wir inzwischen für ein kleineres Grundstück 1.400 € im Jahr, eine Verdopplung innerhalb der letzten 10 Jahre &#8211; mit bereits angekündigter weiterer Erhöhung für das Jahr 2025. Bedarf es eines besseren Beweises für die Disziplinlosigkeit der Mittelbewirtschaftung?<br />
Die m.E. derzeit einzige Möglichkeit, die Stadt zu mehr Transparenz und Disziplin in der Haushaltspolitik zu zwingen, liegt in der Aufforderung des BVerfG an die Kommunen, den Differenzbetrag zwischen dem aufkommensneutralen Grundsteuerbetrag 2024 und dem ab dem 1. Januar 2025 gültigen offenzulegen und zu begründen.<br />
Hier könnte vielleicht ein Ansatzpunkt liegen, die für das Jahr 2025 geplanten Ausgaben, die schon im Jahr 2024 oder früher ihren Auslöser hatten, nochmals kritisch unter die Lupe zu nehmen.<br />
Warum, z.B., hat man die Zahl der (teilweise hochdotierten) Planstellen in der Verwaltung innerhalb von 15 Jahren (bei gleichbleibender Einwohnerzahl von ca. 25.000) von 187 auf über 300 erhöht, wenn allerorts doch von Verschlankung der Verwaltung und von Bürokratieabbau geredet wird und viele Arbeitsabläufe durch Digitalisierung vereinfacht werden?<br />
Und hat man diesen Entwicklungen Rechnung getragen und Stellen auf den Prüfstand ge-stellt mit Blick darauf, dass der Personalkostenansatz einen wesentlichen Teil der gesamten städtischen Ausgaben ausmacht?<br />
Darüber erfahren die Bürger nichts.<br />
Stattdessen sollte dem Vernehmen nach mit Ratsbeschluss im September 2023 eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die „Vorschläge finden soll, die Grundsteuer zu senken“. Was für ein Hohn! Wenn es in den vorausgegangenen, intensiven Bemühungen nicht gelungen ist, in die Haushaltsdebatten zustimmungsfähige Vorschläge für eine auch nur maßvollere Anhebung einzubringen, wie soll dann dies ein Instrument zur Lösung des Problems sein?<br />
Das ist Schaufensterpolitik mit dem Ziel, der jetzigen, weitverbreiteten und berechtigten Empörung in der Bevölkerung die Brisanz zu nehmen.<br />
Bleibt zu hoffen, dass die Proteste gegen den Rat und die Verwaltung nicht nachlassen.<br />
Ich werde das mir Mögliche dazu beitragen<br />
Mit freundlichen Grüßen und großem Respekt für Ihre Arbeit</p>
]]></content:encoded>
		
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